Instandhaltungskosten
Unter den Instandhaltungskosten versteht man die Kosten, die während der Nutzungsdauer eines Gebäudes zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch die während der Nutzung auftretende Abnutzung, durch Alterung und bei Außenbauteilen durch Witterungseinflüsse entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (z.B. für die Heizung, den Aufzug, die Fassade usw.). Der Ansatz der Instandhaltungskosten dient auch zur Deckung der Kosten von Instandsetzungen, nicht jedoch der Kosten von Baumaßnahmen, soweit durch sie eine Modernisierung vorgenommen wird oder Wohnraum oder anderer auf die Dauer benutzbarer Raum neu geschaffen wird. Der Ansatz dient nicht zur Deckung der Kosten einer Erneuerung von Anlagen und Einrichtungen, für die eine besondere steuerliche Abschreibung zulässig ist.